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Ausfuhrkennzeichen werden von Mo., Di., und Do. von 08.00 - 12.00, Mi. und Fr. von 08.00 - 10.00 Uhr bearbeitet und zugeteilt!
Was muss ich vorlegen?
(Fahrzeug soll endgültig ins Ausland verbracht werden)
- Versicherungsbestätigung für Ausfuhrkennzeichen (besondere 3-teilige gelbe Versicherungsbestätigung für internationale Zulassung)
- Zuständigkeit: für den Hauptwohnsitz des Antragstellers zuständige Zulassungsbehörde bzw. Standort des Fahrzeuges
- Persönliche Vorsprache des Antragstellers
- gültiger Identitätsnachweis mit aktueller Anschrift bzw. aktueller Meldebestätigung; bitte beachten: bei Wohnsitz im Ausland kann ohne Meldebescheinigung kein Kennzeichen zugeteilt werden!
- bei juristischen Personen und Firmen: Handelsregisterauszug, Gewerbeanmeldung, Ausweis der unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführer, Prokurist)
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein alt) und Teil II (Fahrzeugbrief alt) mit. EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papier) bzw. Datenbestätigung vom Hersteller/ ggfls. Betriebserlaubnis
- das bzw. die amtlichen Kennzeichen (wenn noch zugelassen)
- Bescheinigungen über gültige Hauptuntersuchung §29 StVZO
- Erklärung zum Empfangsbevollmächtigten für ein Ausfuhrkennzeichen oder ein Kurzzeitkennzeichen sofern kein gemeldeter Wohnsitz in Deutschland vorhanden ist (Empfangsbevollmächtigter muss auch persönlich erscheinen wenn sich der deutsche Wohnsitz nicht in St.Ingbert befindet)
Das Fahrzeug muss vorgeführt werden!
Wichtig: Die Hauptuntersuchung muss bis zum Ablauf des Ausfuhrkennzeichens gültig sein.
Anfallende Gebühren werden aufgrund der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOst) erhoben.
Achtung: Im Einzelfall können weitere Dokumente und Unterlagen notwendig sein.